Die Testpflicht für Kinder an Kindertageseinrichtungen in Cottbus/Chóśebuz
wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das hat die Stadtverwaltung am
Freitag, 16.04.2021, auf der Basis neuer landesweiter Regelungen
entschieden. Das Land Brandenburg hat in einer neuen
Eindämmungsverordnung geregelt, dass es keine Testpflicht für Kinder in der
so genannten vorschulischen Betreuung (Krippe, Kindergarten,
Kindertagespflege) gibt. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt
Cottbus/Chóśebuz verliert ihre Gültigkeit. Somit entfallen auch sowohl die
Nachweispflicht als auch das Betretungsverbot in Bezug auf die Kinder.
Die Testpflicht für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen bleibt
bestehen und gilt ebenso wie die Testpflicht an Schulen auf Grundlage der
Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz empfiehlt Eltern von Kita-Kinder dennoch, ihre
Kinder regelmäßig freiwillig zu testen. Dafür werden die jeweiligen
Einrichtungen weiter mit Testmaterial ausgestattet. Im Falle eines positiven
Tests bei einem Kind muss das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt
werden. Ein auch in einem Selbsttest positiv getestetes Kind darf nicht in eine
Einrichtung gebracht werden. Maßgeblich ist das Ergebnis des PCR-Tests.
Oberbürgermeister Holger Kelch: „Es liegt im Interesse aller, mögliche
Infektionen zu erkennen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür sind
Tests ein wichtiges Mittel. Deshalb haben wir uns entschieden, die
Einrichtungen weiter zu versorgen, um freiwillige Tests zu unterstützen.“ Nur
durch fortschreitendes Impfen, die Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln einschließlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung
(Medizinische Maske, FFP2) sowie durch umfangreiche Tests lassen sich die
gegenwärtigen Inzidenzzahlen langfristig senken und vor allem symptomlose
Personen als Träger von Covid-19-Infektionen entdecken und herausfiltern.
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