Senftenberg – Notwendige Dokumente für Corona-Impfung in Senftenberg

Das Impfteam des Klinikums Niederlausitz hat im Monat März insgesamt rund 4.500 Menschen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gegen Corona geimpft. Um Verzögerungen bei den Impfterminen zu vermeiden, müssen die Impflinge ab dem 6. April 2021 die notwendigen Dokumente ausgedruckt und vorausgefüllt mit in die Impfstelle bringen. 

Dabei handelt es sich um die Einwilligung zur Datenübermittlung, um das Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung mit einem Vektor- oder mRNA-Impfstoff und den Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung mit Vektor- oder mRNA-Impfstoff. Die Dokumente können unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle im PDF-Format heruntergeladen werden und liegen auch ausgedruckt in Eingangsbereich der Impfstelle in der Calauer Str. 3 zum Mitnehmen aus. Eine Impfung kann entsprechend der geltenden Bestimmungen nach der ärztlichen Aufklärung in der Impfstelle nur durchgeführt werden, wenn diese Dokumente ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

„Wir schützen mit den Impfungen im Fünf-Minuten-Takt betagte und vorerkrankte Menschen sowie Lehrer und Erzieher aus der Region vor Corona. Die dritte Welle wird stärker, beim Impftempo zählt jeder Tag. Verzögerungen müssen wir vermeiden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Impflinge nicht beim Ausfüllen der Formulare unterstützen können“, informiert Dr. Thomas Buthut, Leiter des Impfteams des Klinikums Niederlausitz.

Für den Impftermin müssen zudem Krankenkarte, Impfausweis und Personalausweis bereitgehalten werden. Impfberechtigte unter 65 mit Vorerkrankungen benötigen ein ärztliches Attest mit Bestätigung der Impfberechtigung. Wenn die Impfberechtigung an die Ausübung eines bestimmten Berufes gebunden ist, muss die Arbeitgeberbescheinigung für den Nachweis zum Impftermin vorliegen. Das Dokument steht ebenfalls unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle zum Download zur Verfügung.

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