Das aktuelle Geflügelpestgeschehen in Brandenburg ist rückläufig. Seit mehr als zwei Wochen konnte kein Virus bei Wildvögeln und seit sieben Wochen kein neuer Ausbruch bei Hausgeflügel nachgewiesen werden. Alle tierseuchenrechtlichen Sperrmaßnahmen können darum durch die Landkreise aufgehoben werden, das hat das Verbraucherschutzministerium heute in einem Erlass den Kreisveterinärämtern bekannt gegeben.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Seit November hatten wir in Deutschland eines der schwersten Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest überhaupt. Leider auch hier in Brandenburg, wo wir elf Ausbrüche in Geflügelbeständen verzeichnen mussten und insgesamt rund 159.000 Tiere getötet werden mussten. Ich bin froh und erleichtert, dass wir mit deutlicher Entspannung beim Seuchengeschehen nun die risikobasierte Stallpflicht in Brandenburg aufheben können.“
Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände auf Grund der Geflügelpest-Verordnung gelten, müssen von allen Geflügelhaltern weiterhin eingehalten werden.
Brandenburg führt zudem das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Sollten dabei zukünftig weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden, können die Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Dies kann eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.