Die Verordnung zur Mietpreisbegrenzung des Landes Brandenburg wird neu festgesetzt. Das hat das Kabinett heute in Potsdam beschlossen. Die sogenannte Mietpreisbremse bestimmt, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Nunmehr fallen 19 Kommunen unter die Mietpreisbremse. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar. Damit gewährleistet die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für die Mieterinnen und Mieter.
Bauminister Guido Beermann: „Ein wichtiges Element der Wohnungspolitik des Landes ist es, bezahlbare Wohnverhältnisse zu sichern – wie sie in weiten Teilen Brandenburgs bereits bestehen – und dabei ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima zu erhalten. Mit der Corona-Pandemie hat unser Zuhause als Mittelpunkt von Wohnen und gleichzeitig Arbeiten einen völlig neuen Stellenwert erhalten. Mit der neuen Mietpreisbremse setzen wir ein positives Signal für die Mieterinnen und Mieter in Brandenburg.
In den Regionen des Landes, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, sorgen wir so dafür, dass für Gering- und Normalverdiener ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Klar ist aber auch, dass eine Mietpreisbremse kein Allheilmittel ist. Sie bearbeitet ein Symptom und hilft somit temporär, bietet aber keine Dauerlösung.
Nachhaltig werden wir den Mietenanstieg in den Regionen Brandenburgs, wo dieser ein Thema ist, nur dämpfen, wenn wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen. Dafür setze ich mich als Bauminister ein und appelliere an alle Kommunen, dies ebenso zu tun. Das Bauministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Planungsrecht und Ausweisung von neuem Bauland mit verschiedenen Instrumenten. So fördert das Land kommunale Planungen – in 2021 mit 2,5 Millionen Euro und 2022 mit fünf Millionen Euro.“
Das Bauministerium hat die Situation auf dem Wohnungsmarkt über ein Gutachten prüfen lassen. Die neue Verordnung basiert auf aktuellen statistischen Daten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten, die Mietbelastungsquoten und der Wohnungsversorgungsgrad. Im Ergebnis fallen nunmehr 19 Gemeinden unter die Mietpreisbegrenzungsverordnung:
- Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Falkensee, Glienicke/ Nordbahn, Gosen-Neu Zittau (neu), Großbeeren, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Panketal, Potsdam, Schöneiche bei Berlin, Schulzendorf, Stahnsdorf (neu), Teltow, Woltersdorf /LOS (neu)
Bereits im Februar hatte die Landesregierung die Kappungsgrenzenverordnung neu aufgelegt. Sie gilt für bereits bestehende Mietverträge. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden.