Cottbus – Testpflicht in Kita und an Schule

Foto: Symbolbild

In Cottbus/Chóśebuz gilt ab Montag, 22.03.2021, eine Testpflicht vor dem
Betreten von Kindertageseinrichtungen sowie Schulen. Das regelt eine
Allgemeinverfügung, die die Stadt am Freitag, 19.03.2021 erlassen hat und
im Internet unter www.cottbus.de veröffentlicht.

Ziel dieser Testpflicht ist es, auf dieser Grundlage die
Kindertageseinrichtungen und Schulen trotz steigender Infektionszahlen
gerade in diesem Bereich möglichst lange offen halten zu können. Das
entspricht dem Wunsch und den Bedarfen der meisten Eltern und Kinder
nach Bildungsangeboten im Präsenzunterricht sowie nach einem
verträglichen und verantwortbaren Maß an sozialen Kontakten in Kita und
Schule. Die Alternative wären Schließungen der Einrichtungen.

Die Verfügung regelt die Testpflicht für Lehrerinnen und Lehrer sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, die Erzieherinnen und Erzieher
in Kita, Hort und Tagespflege sowie Kinder und Jugendliche, die diese
Einrichtungen nutzen. Die kostenlosen Tests sind für
Kindertageseinrichtungen über die jeweiligen Einrichtungen erhältlich; die
Auslieferung ist weitgehend erfolgt, wobei es in Einzelfällen sein kann, dass
auch am Montag noch ausgeliefert wird (z.B. Tagespflege). Für die
Versorgung der Schulen ist das Land Brandenburg zuständig, das am Freitag
angekündigt hat, dass es aufgrund von Lieferschwierigkeiten teilweise zu
Verzögerungen kommt.

Geregelt ist zudem, dass die erstmalige Testung binnen 48 Stunden
durchgeführt sein muss, d.h., dass spätestens ab Mittwoch, 24.03.2021, die
Bestätigung des Testergebnisses in den Einrichtungen vorgelegt werden
muss. Entsprechende Vordrucke werden als Anlage zur Allgemeinverfügung
auf www.cottbus.de veröffentlicht. Alle Betroffenen sind gehalten, die Tests
möglichst zu Hause vorzunehmen. Sollte eines der Testzentren oder eine
andere Testmöglichkeit genutzt werden müssen, werden dort erstellte
Bescheinigungen anerkannt.

Die Verfügung legt fest, dass, wenn kein Testergebnis vorgelegt wird, ein
Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung besteht. Schülerinnen und
Schüler, die das betrifft, müssen im Distanzunterricht beschult werden.
Für den Fall eines positiven Testergebnisses müssen die Betroffenen
zunächst zu Hause und isoliert bleiben und die Bestätigung des Schnelltestes
durch einen PCR-Test veranlassen. Dazu kann Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt
(Kontaktmöglichkeiten unter www.cottbus.de) aufgenommen werden.



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