Christliche Kliniken Potsdam lockern die Besuchsregelungen

Foto: Symbolbild

Angehörige, die als „geimpft“ oder „genesen“ gelten oder einen negativen SARS-CoV-2-Test nachweisen, können ab kommenden Mittwoch Patientinnen und Patienten nach Terminanmeldung für eine Stunde am Tag besuchen

Nach aktueller Risikoabwägung lockern die Christlichen Kliniken Potsdam das seit November 2020 bestehende generelle Besuchsverbot im Alexianer St. Josefs-Krankenhaus, in der Oberlinklinik und im Evangelischen Zentrum für Altersmedizin.

Auf Basis der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (7. SARS-CoV-2-EindV, letzte Änderung 23.04.2021) sind ab kommenden Mittwoch, den 12. Mai 2021, Besuche von Patientinnen und Patienten in allen drei Häusern unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Besucherinnen und Besucher müssen ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Dieser Nachweis ist am Besuchstag dem Empfang unaufgefordert vorzulegen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests muss tagesaktuell erfolgen. Eine Testung mittels PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor dem Besuch durchgeführt worden sein. Der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.

Von der Vorlage eines Testergebnisses ausgenommen sind Personen, die gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – (SchAusnahmV) als „geimpft“ oder „genesen“ gelten und einen entsprechenden Nachweis erbringen können. Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

Besuche sind zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Pro Patient ist nur 1 Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet. Besucherinnen und Besucher müssen sich einen Tag vor dem Besuch bei der Klinikauskunft bzw. auf der Station telefonisch anmelden.

Die allgemeinen Hygienerichtlinien der Häuser (u.a. FFP2-Maskenpflicht, Händedesinfektion, Abstandsregeln, Vermeidung direkten Kontakts mit Angehörigen) gelten weiterhin. 

Die detaillierten Besucherregelungen sind auf den Internetseiten www.alexianer-potsdam.dewww.oberlin-klinik.de und www.altersmedizin-potsdam.de dokumentiert.

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