Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der 49-jährige Fahrer eines Kleintransporters angehalten. Das angewandte Alkoholtestgerät überraschte die Beamten mit einen Wert von 2,12 Promille. Damit war die Fahrt für die kontrollierte Person zu Ende. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und sichergestellten Führerschein, konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. In der Folge muss er sich nun vor Gericht verantworten und wird aller Voraussicht nach seinen Führerschein nicht ohne psychologischer Prüfung wieder bekommen.
BAB 2 zwischen AS Brandenburg und AS Wollin in Richtung Magdeburg – Volltrunkener Autofahrer auf der Autobahn
Nach einem Zeugenhinweis hielten Beamten der Autobahnpolizei am Sonntagnachmittag einen PKW an, der auf der BAB in Richtung…