Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der 49-jährige Fahrer eines Kleintransporters angehalten. Das angewandte Alkoholtestgerät überraschte die Beamten mit einen Wert von 2,12 Promille. Damit war die Fahrt für die kontrollierte Person zu Ende. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und sichergestellten Führerschein, konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. In der Folge muss er sich nun vor Gericht verantworten und wird aller Voraussicht nach seinen Führerschein nicht ohne psychologischer Prüfung wieder bekommen.
Trebbin – Rollerfahrerin stürzte und verletzt sich
Eine 62-jährige Rollerfahrerin ist bei einem Unfall am Donnerstagmorgen leicht verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war sie auf…