Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der 49-jährige Fahrer eines Kleintransporters angehalten. Das angewandte Alkoholtestgerät überraschte die Beamten mit einen Wert von 2,12 Promille. Damit war die Fahrt für die kontrollierte Person zu Ende. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und sichergestellten Führerschein, konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. In der Folge muss er sich nun vor Gericht verantworten und wird aller Voraussicht nach seinen Führerschein nicht ohne psychologischer Prüfung wieder bekommen.
BAB 13 bei Ruhland – Kleinwagen mit Fantasiekennzeichen
Polizeibeamte stoppten am Montagmorgen kurz nach Mitternacht einen NISSAN-Kleinwagen auf dem Rastplatz Ruhlander Heide, an dem offensichtlich Fantasiekennzeichen…








