Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der 49-jährige Fahrer eines Kleintransporters angehalten. Das angewandte Alkoholtestgerät überraschte die Beamten mit einen Wert von 2,12 Promille. Damit war die Fahrt für die kontrollierte Person zu Ende. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und sichergestellten Führerschein, konnte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. In der Folge muss er sich nun vor Gericht verantworten und wird aller Voraussicht nach seinen Führerschein nicht ohne psychologischer Prüfung wieder bekommen.
Schwarzheide – Betrugsversuch gescheitert
Am Montag wurde eine 67-jährige Frau per Smartphone über eine für sie bestimmte Gewinnausschüttung informiert, für die sie…








