Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte bei Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten entfällt

Foto: Symbolbild

Seit gestern, Mittwoch, 28. April 2021 bis zum zunächst Samstag, 22. Mai 2021 entfällt die Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte, die aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Brandenburg ein- oder zurückreisen.

Ein- und Rückreisende, die vor mindestens 14 Tagen vor der Ein- oder Rückreise nach Brandenburg den vollständigen Impfschutz mit einem der in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Corona-Impfstoffe erhalten haben, werden von der zehntägigen Quarantänepflicht befreit.

Das bedeutet insoweit Erleichterungen beim sogenannten „Kleinen Grenzverkehr“ Frankfurt (Oder)/Słubice, dass vollständig Geimpfte, die beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch aus Polen oder nach Polen reisen, ein negatives Testergebnis und einen entsprechenden Impfnachweis benötigen.

Sowohl das Testergebnis wie auch der Impfnachweis müssen in deutscher, französischer oder englischer Sprache angefertigt werden. Für Testergebnisse gelten die bisherigen Voraussetzungen (maximal 48 Stunden alt, Antigen- oder PCR-Test).  Als Impfnachweis gilt ein gesondertes Dokument oder der Impfpass. Personen, die in Polen geimpft worden sind, können ein entsprechendes zweisprachiges Dokument von ihrem Account beim offiziellen online-Service e-Pacjent (Centrum e-Zdrowia) herunterladen.

Für die vollständig geimpften Grenzpendlerinnen und -pendler sowie Grenzgängerinnen und -gänger gilt die Testpflicht nach wie vor.

Polen stellt seit Ende März 2021 die Personen, die über einen Nachweis über die vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen, von der Quarantäne- und von der Testpflicht frei. Der Impfnachweis muss hier auf Polnisch oder auf Englisch verfasst werden.

Weitere Informationen zum Thema geltende Quarantäneverordnung bietet das Ministerium der Finanzen und für Europa: https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/

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