OSL – Rücknahme von Lockerungen

Foto: Symbolbild

Der Wert der Neuinfektionen im Landkreis OSL steigt weiterhin. Seit Mitte Februar liegt die Zahl der in den letzten sieben Tagen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz neu gemeldeten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner wieder über 100. Für Montag, 23. März 2021, beträgt die 7-Tage-Inzidenz 203,0 und liegt damit sogar erstmalig wieder über 200. Damit zählt der OSL-Kreis weiter zu den Landkreisen mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz im Land Brandenburg. Der Gesamtwert für Brandenburg liegt bei 112,0.

Gemäß der ab heute, 22.03., geltenden aktualisierten 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg stellt der Landkreis fest und gibt hiermit bekannt, dass im

Landkreis Oberspreewald-Lausitz innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen.

Daher gelten ab Dienstag, 23. März 2021, verschärfte Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in OSL. Diese umfassen:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Die Durchführung von privaten Zusammenkünften sowie sonstigen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
  • Der Einzelhandel, für den Einkaufen mit Terminvergabe möglich war, wird wieder geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs (z.B. Einkaufsmärkte, Drogerien)
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden bzw. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.

U.a. Baumärkte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen geöffnet bleiben. Eine vollständige Auflistung der nicht von der Schließungsanordnung betroffenen Einzelhandelsgeschäfte ist § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg zu entnehmen.

Die Schutzmaßnahmen gelten für die Dauer von mindestens 14 Tagen und somit mindestens bis einschließlich 5. April 2021. 

Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 200 sind zudem ab sofort Versammlungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz grundsätzlich untersagt.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Für die Schulen hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Wochenende bekannt gegeben, dass die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt wird. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiterbestehen.

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