In Frankfurt (Oder) gibt es fünf neue Positivbefunde auf Afrikanische Schweinepest (ASP). Damit sind es stadtweit momentan 35 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte Fälle.
Nachdem das Landeslabor den vorläufigen Befund auf ASP positiv bei den fünf Fallwildfunden feststellte, folgte am 19. Mai 2021 die Bestätigung durch das FLI. Drei der Tiere wurden östlich des festen Schutzzaunes an der Oder gefunden, zwei westlich davon im Gebiet Buschmühlenweg, jeweils nördlich und südlich der A12.
Zu den laufenden Maßnahmen der ASP-Eindämmung gehören sowohl die Errichtung eines festen Elektrozaunes entlang des Buschmühlenweges und der B112 sowie eine abgeschlossene Segmentierung nach Süden in Lossow als auch weiterhin durchgeführte Fallwildsuchen.
Ausweisung eines neuen Kerngebietes
Aufgrund der positiven Fälle im Bereich Buschmühlenweg wird dort ein neues Kerngebiet ausgewiesen. Dieses erstreckt sich im Uhrzeigersinn von Nord nach Süd wie folgt: Entlang des Eichwaldweges zur Oder, entlang des Festzaunes an der Oder bis zur Viehtrift und von dort über den Güldendorfer Weg zur B112, entlang der B112 nach Norden bis zur A12, in östliche Richtung entlang der A12 bis zur Bahnlinie Güldendorf und entlang der Bahnlinie parallel zum Buschmühlenweg bis zum Eichwaldweg.
Es gelten die gleichen Beschränkungen wie bereits im ersten Kerngebiet im Norden, insbesondere:
- Es herrscht vorläufiges Jagdverbot.
- Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten. („Offene Landschaft“ sind Felder, Wiesen und Ackerflächen, alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen.)
- Hinweis zur besonderen Lage im urbanen Bereich: Der Fahrzeug- und Personenverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen oder innerhalb von Bebauungszusammenhängen ist weiterhin erlaubt.
- Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (VLÜA) Frankfurt (Oder) unter der Telefonnummer 0335 5523940 anzuzeigen.
Aufgrund neuer Gesetzgebung wurde die Bezeichnung „Gefährdetes Gebiet“ in Sperrzone II geändert. Die entsprechende Beschilderung an den Ortseingängen wird angepasst.
Die wirksame ASP-Eindämmung ist zu weiten Teilen nur dank des umsichtigen Verhaltens und der Unterstützung der Anwohnerinnen und Anwohner möglich.