Trebbin – Widerstand und Beleidigung gegen Polizeibeamte

Foto: Symbolbild

Durch die Geschäftsleitung eines Supermarktes wurde die Polizei gerufen, da durch eine männliche Person die Verkaufseinrichtung ohne Mund-Nase-Bedeckung betreten worden sein soll. Vor Ort konnten die Eintreffenden Polizeibeamten den Mann feststellen und ansprechen. Ohne die Einhaltung der Hygienevorschriften agierte der Mann im Markt und gegenüber den Polizisten. Er weigerte sich, seine Ausweisdokumente auszuhändigen und bezeichnete sich selbst als sogenannter „Reichsbürger“. Der Beschuldigte musste zur Feststellung seiner Personalien durch die Polizeibeamten durchsucht werden. Während der Maßnahme beleidigte der Mann die Polizisten und wehrte sich gegen die Maßnahme. Die Identität des Mannes konnte dadurch vor Ort geklärt werden. Letztendlich wurde dem Mann ein Platzverweis ausgesprochen, dem er widerwillig nachkam.  Es erfolgte die Anzeigenaufnahme durch die Polizei und durch die Marktleitung zudem ein Hausverbot.

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