Eine 84-jährige erhielt bereits vor längerer Zeit eine E-Mail, in der ihr mitgeteilt wurde, dass sie einen Fond in Höhe von 29 Millionen Euro bei einer ausländischen Bank besitze. Auf dieses Geld habe sie laut E-Mail aber nur Zugriff, wenn sie regelmäßig Geld an diverse Personen überweise. Die Dame schenkte dem Glauben und übermittelte über einen längeren Zeitraum mehrfach per E-Mail Codes von Gutscheinkarten. Der Frau entstand insgesamt ein Schaden im fünfstelligen Bereich. Als die Frau nun wiederholt Gutscheinkarten kaufte, wurde die Verkäuferin aufmerksam und informierte die Polizei. Die ermittelt nun in dieser Sache wegen Betrugs.
Das Versprechen hoher Gewinne oder Geldsummen ist eine Masche, die Betrüger in vielfältiger Form nutzen. Um Zugriff auf das Geld oder den Sachgewinn zu erhalten, werden die Opfer zumeist aufgefordert, eine „Verwaltungsgebühr“ oder Ähnliches zu bezahlen. Die Opfer werden aufgefordert Gutscheinkarten zu erwerben und die individuellen Codes der Karten weiterzugeben. Durch diese haben die Betrüger dann Zugriff auf den Geldwert der Gutscheinkarte.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen oder Geld angelegt haben, können Sie auch nichts gewonnen oder Gewinne erzielt haben.
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern.
- Geben Sie keine Gutscheincodes (telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Form) weiter.
- Machen Sie keinerlei Zusagen an Telefon oder im Schriftverkehr.
- Geben Sie niemals persönliche Daten weiter.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.