Luckenwalde – Radfahrer bei Unfall schwer verletzt – Polizei stellt Unfalllage mit Radfahrern dar und gibt Tipps zur Unfallverhütung

Foto: Symbolbild

Ein 26-jähriger Fahrradfahrer ist bei einem Unfall am Donnerstagnachmittag schwer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 57-jähriger Autofahrer auf der Anhaltstraße unterwegs und wollte nach rechts in die Heinrich-Zille-Straße in Richtung Käthe-Kollwitz-Straße abbiegen. Der Radfahrer war auf der Heinrich-Zille-Straße aus Richtung Käthe-Kollwitz-Straße unterwegs und fuhr auf dem Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Unmittelbar an der Kreuzung befindet sich ein Bahnhofstunnel. Als der Kia-Fahrer zum Abbiegen anfuhr, kam der Fahrradfahrer aus diesem Tunnel und es kam zur Kollision. Der Radfahrer stürzte und wurde schwer verletzt. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrradfahrer hatte keinen Fahrradhelm auf.

Radfahrer zählen zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Unfälle können für sie besonders schlimme Folgen haben, wie ein Blick auf die Verkehrsunfallzahlen zeigt: Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Teltow-Fläming insgesamt 224 Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung (im Jahr 2019: 232 Verkehrsunfälle). Dabei wurden 168 Fahrradfahrer verletzt (2019: 178), drei Radfahrer wurden bei Unfällen tödlich verletzt (2019: 0). Im Bereich der gesamten Polizeidirektion West, der die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam umfasst, ereigneten sich im vergangenen Jahr insgesamt 1.385 Verkehrsunfälle, bei denen Fahrradfahrer beteiligt waren (2019: 1.440). Dabei wurden 1.110 Radfahrer verletzt (2019: 1.111) sowie sieben tödlich verletzt (2019: 6). In der Mehrheit der Fälle wurden die Unfälle – sowohl bezogen auf die erfassten Fälle der Polizeiinspektion als auch im Bereich der Polizeidirektion West – durch die Fahrradfahrer selbst verursacht.

Autofahrer sollten folgendes beachten: Halten oder Parken Sie niemals auf Radwegen, auch nicht nur mit einer Fahrzeughälfte oder vermeintlich kurz. Sie zwingen die Radfahrer dadurch zum Ausweichen – schlechtestenfalls auf die Fahrbahn mit PKW/LKW-Verkehr. Sie müssen beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn es sich um radfahrende Kinder handelt, sollten es besser 2 Meter sein. Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen der Fahrzeugtür, dass kein Radfahrer an dem Wagen vorbeifahren will. Dabei hilft ein kleiner Trick automatisch nach: Öffnen Sie die Fahrertür von innen mit der rechten Hand. Dadurch dreht sich automatisch der Oberkörper und der Blick fällt in Richtung des nachfolgenden Verkehrs.

Für Radfahrer gilt: Sie sollten stets mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sein. Dazu zählt neben geeigneter Beleuchtung und funktionstüchtigen Bremsen auch die richtige Sattelhöhe. Radfahrer dürfen nur die Straße, einen Radweg oder den Seitenstreifen nutzen. Bitte achten Sie unbedingt auf die hier vorgeschriebene Fahrtrichtung und fahren Sie nicht entgegengesetzt. Autofahrer müssen es zwar, rechnen aber selten mit Radverkehr von beiden Fahrtrichtungen. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Wählen Sie auffällige Kleidung, so werden Sie im Straßenverkehr besser gesehen und achten Sie darauf, ihr Abbiegen mit Handzeichen anzuzeigen. Falls möglich, fahren Sie auch am Tag mit Licht – bei den meisten E-Bikes ist das ohne zusätzliche Kraftaufwand möglich. Tragen Sie außerdem stets einen Fahrradhelm, dieser kann im Falle eines Unfalls lebensrettend sein!

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