Brandenburg – Zahl der Traumaambulanzen in Brandenburg mehr als verdoppelt

Foto: Symbolbild

Im Land Brandenburg können sich seit 1. März Opfer von Gewalttaten an Traumaambulanzen wenden. Nach traumatischen Ereignissen bieten sie psychotherapeutische Soforthilfe. Seit dem Start konnte die Anzahl der Leistungserbringer von 7 auf 16 erweitert und damit mehr als verdoppelt werden. In den folgenden zwei Monaten wird dieses Auffangnetz um vier weitere Anbieter ergänzt. Damit werden mit September insgesamt 20 verschiedene Traumaambulanzen in zwölf Landkreisen und zwei kreisfreien Städten vertreten sein.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute die Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene an den Ruppiner Kliniken in Neuruppin besucht und sich im Gespräch mit den leitenden Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen ein Bild von der Arbeit mit Trauma-Patienten gemacht.

„Wer Gewalt erleben musste, zum Beispiel einen Überfall, sexuellen Missbrauch oder häusliche Gewalt, braucht Hilfe ohne Wartezeit. Ich freue mich, dass wir innerhalb weniger Monate die Anzahl der Traumaambulanzen mehr als verdoppeln konnten. Damit sind wir auf dem Weg zu einer ortsnahen Versorgung und einem unbürokratischen Hilfenetz einen Schritt weiter“, so Ministerin Nonnemacher.

Liane Klocek, Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV): „Traumaambulanzen kommt eine wichtige Aufgabe zu. Unbürokratisch und schnell bieten sie Betroffenen psychologische Unterstützung an und helfen ihnen, das entstandene Trauma zu bewältigen. Ab September 2021 werden bereits in 14 von insgesamt 18 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Brandenburg Traumaambulanzen vertreten sein. Das Angebot wird kontinuierlich erweitert.“

Traumaambulanzen können gleichermaßen sowohl Fachkliniken und Krankenhäuser insbesondere mit angeschlossenen Ambulanzen als auch in eigener Praxis tätige ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sein.

Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz schließt das Landesamt für Soziales und Versorgung weiterhin Verträge mit Leistungsanbietern im Land Brandenburg. Einzelheiten für einen Vertragsschluss, die geltenden Bestimmungen, das Formular für die Leistungsvereinbarungen sowie eine Übersicht zu allen Traumaambulanzen sind auf der Internetseite des LASV einzusehen: https://lasv.brandenburg.de/traumaambulanzen

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